Kita-Anmeldekarte

Seit dem 01.01.2018 ist die Kita-Anmeldekarte in der Gemeinde Reinsberg die Grundlage für die Aufnahme Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung. Dabei gilt diese für die Tagesmutti’s und den Hort der Gemeinde Reinsberg sowie für alle drei Freien Träger Elternverein Bieberburg e.V., Elterninitiative Glitzerstein e.V., die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Reinsberg.

Mit der Kita-Anmeldekarte wird erreicht, dass Doppelanmeldungen ausgeschlossen werden, die Eltern frühzeitig verbindlich die Betreuungseinrichtung ihres Kindes erfahren und somit Sicherheit bei der Platzbereitstellung entsteht. Damit entfallen die bisherigen Wartelisten und jedes Kind kann mit seiner persönlich ausgestellten Kita- Anmeldekarte einen Betreuungsplatz in der Gemeinde Reinsberg beantragen.

Fragen und Antworten

1. Wozu benötigen Sie eine Kita-Anmeldekarte?

Die Karte dient zur Anmeldung Ihres Kindes in einer der Kinderta-
geseinrichtungen der Gemeinde Reinsberg. Diese gilt auch für aus-
wärtige Eltern.

2. Wann erhalten Sie die Kita Anmeldekarte?

… nach der Geburt Ihres Kindes.

3. Wie erhalten Sie die Kita-Anmeldekarte?

Die Kita- Anmeldekarte erhalten Sie zusammen mit dem Willkommenspräsent für Ihr Kind, welches vom jeweiligen Ortsvorsteher/in überreicht wird.
Für Eltern, deren Kinder bereits eine Kindertageseinrichtung besuchen bzw. mit einer Kindertageseinrichtung einen Betreuungsvertrag abgeschlossen haben, erfolgt die Umstellung auf die Kita-Anmeldekarte direkt in den Kindertageseinrichtungen. Familien, deren Kind/Kinder nach dem 30.09.2017 geboren wurden oder deren Kind/ Kinder noch keine Kindertageseinrichtung der Gemeinde Reinsberg besuchen bzw. die mit ihren Kindern den Wohn-
sitz in die Gemeinde Reinsberg verlegen, können die Kita-Anmeldekarte beantragen.

4. Wo können Sie die Kita-Anmeldekarte beantragen?

Die Kita- Anmeldekarte können Sie im Bürgerbüro in der Gemeindeverwaltung Reinsberg, Kirchgasse 2, 09629 Reinsberg, Tel.:
037324/807-29, beantragen oder folgendes Formular unter http://www.gemeinde-reinsberg.de/rathaus/formulare/Kita_Anmeldekarte.pdf verwenden.

5. Was müssen Sie für die Beantragung der Kita-Anmeldekarte mitbringen?

Die Kita- Anmeldekarte wird mit der Vorlage der Geburtsurkunde Ihres Kindes beantragt.

6. Ist diese Karte kostenpflichtig?

Nein, die Erstausstellung ist kostenfrei. Bei Verlust werden Gebühren fällig. In diesem Fall wird die Kita- Anmeldekarte als Duplikat gekennzeichnet.

7. Wo können Sie sich über Kindertageseinrichtungen informieren?

Sie können sich am schnellsten im Internet unter http://www.gemeinde-reinsberg.de informieren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich direkt  an die Wunschkindertageseinrichtung zu wenden.

8. Wie nutzen Sie die Kita-Anmeldekarte für die Anmeldung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung?

Frühestens 1 Jahr vor der gewünschten Aufnahme Ihres Kindes können Sie die Kita- Anmeldekarte in einer Reinsberger Kindertageseinrichtung vorlegen und anmelden. Hierfür ist ein Termin mit der jeweiligen Leiterin zu vereinbaren. In diesem Gespräch erhalten Sie weitere Informationen über das Verfahren der Anmeldung (siehe Erstausstellung), die Einrichtung, Beiträge, Öffnungszeiten etc. Während des bestehenden Vertrages zur Betreuung Ihres Kindes verbleibt die Karte in der Einrichtung, die Ihr Kind besucht. Bei Beendigung des Betreuungsvertrages wird die Kita-Anmeldekarte ausgehändigt. Sie wird bei Zahlungsrückständen einbehalten.

9. Können Sie mit auswärtigem Wohnsitz Ihr Kind in Reinsberg anmelden?

Ja, allerdings müssen Sie die Kita- Anmeldekarte in der Gemeindeverwaltung Reinsberg, Kirchgasse 2, Bürgerbüro, Zimmer 3, Tel.: 037324/807-29 beantragen. Hier wird die Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen speziell für Ihr Kind geprüft.

Verfahren und Anmeldung

Erstausstellung

Die Kita- Anmeldekarte wird Ihnen vom jeweiligen Ortsvorsteher übergeben oder Sie beantragen die Kita- Anmeldekarte im Bürgerbüro der Gemeinde Reinsberg, Kirchgasse 2, 09629 Reinsberg unter Vorlage der Geburtsurkunde. Dies gilt auch bei Familien oder Alleinerziehenden, die bereits ein oder mehrere Kinder haben. Spätestens ein 1/2 Jahr vor der möglichen Aufnahme Ihres Kindes prüft die Wunscheinrichtung, ob ein Platz zur Verfügung steht oder nicht, dies wird auf der Anmeldekarte vermerkt. Ist in dieser Einrichtung noch Kapazität vorhanden, verbleibt die Kita-Anmeldekarte in der Einrichtung. Frühestens ein viertel Jahr vor der Aufnahme wird der Betreuungsvertrag geschlossen. Ist keine Kapazität vorhanden, wird dies auf der Kita- Anmeldekarte vermerkt. Es erfolgt keine Entgegennahme der Karte und Sie gehen in die nächste Einrichtung Ihrer Wahl, bis Sie einen Platz für Ihr Kind gefunden haben.

Wenn Sie in allen Einrichtungen eine Absage bestätigt bekommen haben, dann wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung Reinsberg, Kirchgasse 2, 09629 Reinsberg, Sachgebiet Kita- Abrechnung, unter Vorlage der Kita- Anmeldekarte.

Einrichtungswechsel

Ihr Kind soll in einer anderen Kindertageseinrichtung der Gemeinde Reinsberg betreut werden? So müssen Sie sich rechtzeitig die Kita-Anmeldekarte von der bisherigen Leiterin aushändigen lassen. Hierbei wird das Vertragsende von der Leiterin auf der Kita-Anmeldekarte vermerkt. Das Vorsprechen bei einer anderen Leiterin einer Kindertageseinrichtung der Gemeinde Reinsberg erfolgt wie unter „Verfahren und Anmeldung/ Erstausstellung“ beschrieben. Eine mögliche Aufnahme Ihres Kindes in einer anderen Einrichtung wird in der Kita-Anmeldekarte vermerkt. Ihre Karte verbleibt in dieser Einrichtung.
Link zur Kita-Anmeldekarte der Gemeinde Reinsberg